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Kostenlose Beratung im Arbeitsrecht

Bei der ArbeitnehmerHilfe e.V. Mainz kann jeder Arbeitnehmer aus dem rheinland-pfälzischen Oberzentrum anrufen und sein arbeitsrechtliches Anliegen vortragen und erhält anschließend eine kostenlose Einschätzung seines Falles von einem erfahrenen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Alle Mitglieder unseres Verein haben Anspruch auf kostenlose Unterstützung durch einen aufs Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwalt.


Themen der Beratung

●    Betriebsratsgründung
●    Mobbing, Schikanen und ähnliche Belastungen
●    Kündigung, Abfindung und Wiedereinstellung
●    Fehlerhafte Arbeitszeugnisse
●    Prozesskostenhilfe und Kostenübernahme durch Rechtsschutzversicherung
●    Konflikte um die Betriebsrente
●    Abschätzung der Erfolgsaussichten einer Klage
●    Vorbereitung eines Prozesses beim Arbeitsgericht
●    Ungerechtfertigte Abmahnungen
●    Ausbleiben von Lohnzahlungen
●    Jugendschutzprobleme

Unsere Rechtsanwälte erbringen in der ArbeitnehmerHilfe Mainz alle Leistungen ehrenamtlich, darum sind die Beratungsleistungen zum Thema Arbeitsrecht für alle Arbeitnehmer kostenlos. Mit dem kalenderjährlichen Mitgliedsbeitrag von 40 Euro decken wir die Kosten des Betriebs und die Weiterentwicklung unseres Vereins ab. Wir bitten alle Nichtmitglieder um Verständnis, dass die vollen Leistungen nur den Mitgliedern zur Verfügung stehen.


Kostenlose Vertretung ist unmöglich

In Deutschland schreibt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) einen Gebührensatz für außergerichtliche und gerichtliche Vertretungen vor. Dieser Gebührensatz darf, bei Nachweis eines höheren Aufwands um das zweieinhalbfache erhöht werden. Die Anwälte der ArbeitnehmerHilfe Mainz berechnen Ihnen grundsätzlich nur den einfachen Satz.

Bei der ArbeitnehmerHilfe Mainz gibt es kostenlose Beratungsleistungen, weil diese ehrenamtlich erbracht werden dürfen.


Ergänzung der Rechtsschutzversicherung

Die Versicherungen lehnen es zumeist ab, für die Beratung durch einen Rechtsanwalt aufzukommen. In der Regel zahlt diese nur die Vertretung. Die kostengünstige Mitgliedschaft in der ArbeitnehmerHilfe Mainz ist deshalb die ideale Ergänzung, um rundum geschützt zu sein.


Antrag auf Prozesskostenhilfe

Bedürftige Arbeitnehmer müssen keineswegs auf Rechtsschutz verzichten, wenn Sie in einen Konflikt mit dem Arbeitgeber geraten sind. Jeder Arbeitnehmer, der sich die Kosten nicht leisten kann, hat Anspruch auf Prozesskostenhilfe. Mit der Prozesskostenhilfe werden die Kosten des Anwalts und alle anfallenden Gerichtsgebühren vollständig gedeckt.

Der Antrag auf Prozesskostenhilfe kann vom Arbeitnehmer beim Mainzer Arbeitsgericht formlos beantragt werden. Falls Sie jedoch verhindert sind übernehmen die Anwälte der ArbeitnehmerHilfe Mainz das gerne für Sie.



Haben Sie Fragen?

Dann rufen Sie uns gerne an oder vereinbaren unkompliziert und kurzfristig einen persönlichen Beratungstermin.
Wir sind für Sie da.

06131-6360790

Termin Arbeitsrechtsberatung:
06131-6360790

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
9 - 17 Uhr

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