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Schnelle arbeitsrechtliche Beratung nach einer Kündigung
Sachkundige Beratung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht
Ihnen wurde gekündigt?
Rufen Sie bitte sofort bei der ArbeitnehmerHilfe Mainz, an und sichern Sie sich die bestmögliche Unterstützung. Sie erreichen uns unter der Rufnummer: 06131-6360790. Lassen Sie die Kündigung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe Mainz umgehend prüfen.
Hier bekommen Sie schnellstmöglich eine Einschätzung Ihres Falls. Dazu nennen Ihnen unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht alle rechtlichen Möglichkeiten. Wir prüfen, ob der strenge und eng gesetzte Rechtsrahmen für Kündigungen durch Ihren Arbeitgeber verletzt wurde. Vielleicht erweist sich die Kündigung aber auch inhaltlich als fehlerhaft oder ungerechtfertigt.
Mit der Unterstützung eines Fachanwalts für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe Mainz werden Sie das herausfinden. Falls es Fehler gibt ist die Kündigung nicht oder nur zum Teil wirksam. Das reicht für eine Klage vor dem Arbeitsgericht in Mainz. Hier klagen wir auf Weiterbeschäftigung und setzen Ansprüche auf eine angemessene Abfindung und ein besonders gutes Arbeitszeugnis durch.
Unbedingt die Dreiwochenfrist beachten!
Das alles ist jedoch nur dann möglich, wenn Sie die Frist dafür nicht versäumen, denn die Kündigungsschutzklage ist mit einer materiellen Präklusion versehen. So nennen Juristen eine bindende Frist für das Einlegen von Rechtsmitteln. Bei einer Kündigung beträgt diese Frist drei Wochen nach Erhalt der Kündigung. Der Erhalt ist vollzogen, sobald die Kündigung nachweislich in Ihren Machtbereich gelangt ist. Nach Ablauf der Dreiwochenfrist ist bis auf seltene Ausnahmen keine Klage mehr möglich.
Kostenlose Beratung
Alle Arbeitnehmer aus Mainz und Umgebung können sich bei uns von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht, im Rahmen einer Ersteinschätzung, kostenlos telefonisch beraten lassen. Den Mitgliedern der ArbeitnehmerHilfe Mainz steht darüber hinaus, eine vollumfängliche Beratung und Betreuung, von der Fallanalyse bis hin zur gründlichen Vorbereitung eines Prozesses auf dem Arbeitsgericht Mainz, zu.
Von einer Kündigung bedrohte Arbeitnehmer können sofort Mitglied der ArbeitnehmerHilfe Mainz werden und erhalten damit eine kostengünstige Möglichkeit ihre Kündigung überprüfen zu lassen und sich zur Wehr zu setzen. Für nur 40 Euro pro Kalenderjahr sind Sie für alle arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen hervorragend gewappnet.
Terminvereinbarung
Droht Ihnen eine Kündigung, rufen Sie bitte schnell bei uns an. Teilen Sie uns bitte in dem Gespräch explizit mit, dass Sie einen Anwaltstermin benötigen. Sie bekommen dann, bevorzugt, den nächstmöglichen Termin angeboten.
Beim Termin sichten wir Ihre Unterlagen. Wir überprüfen den Anspruch auf Weiterbeschäftigung. Anhand des Wirkungsgrades der Kündigung schätzen wir die Höhe einer möglichen Abfindung ein. Zudem erfahren Sie, wie Sie sich ein überdurchschnittliches Arbeitszeugnis sichern.
Denken Sie bitte immer an die laufenden Fristen und warten Sie nicht ab, sondern melden Sie sich nach einer Kündigung unverzüglich und vereinbaren Sie einen Termin mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht unseres Vereins. Sie erreichen die ArbeitnehmerHilfe Mainz unter der Nummer 06131-6360790.
Haben Sie Fragen?
Dann rufen Sie uns gerne an oder vereinbaren unkompliziert und kurzfristig einen persönlichen Beratungstermin.
Wir sind für Sie da.
06131-6360790