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Kostenfreie Arbeitsrechtsberatung

Beratung für Arbeitnehmer in Mainz und Umgebung

Das deutsche Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht ist komplex aufgebaut und deshalb nur schwer zu überschauen. Allein die Anzahl der Quellen des Arbeitsrechts ist eine Herausforderung, denn es müssen 50 verschiedene beachtet werden. Der einfache Grund dafür ist, das fehlende Arbeitsgesetzbuch, wie es in zahlreichen europäischen Ländern längst vorliegt. Bisher ist es in Deutschland nicht gelungen ein solches einzuführen.

Daraus resultierend, müssen sich in Deutschland alle ernsthaft mit dem Arbeitsrecht beschäftigten Personen, die oben erwähnten 50 Rechtsquellen und noch einiges mehr beachten. Zunächst müssen angehende Arbeitsrechtler wissen, dass die Rechtsquellen hierarchisch geordnet sind.


Hierarchie der Rechtsquellen

Über allem steht in der Europäischen Union und somit auch in Deutschland das EU-Recht. Diese auch Europarecht genannte Rechtsquelle wird gefolgt vom Deutschen Grundgesetz. In den Ebenen darunter fügen sich zahllose Einzelgesetze sowie Rechtsverordnungen des Bundes und der Länder ein. Dann kommen die für Kollektive geltenden Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen. Noch darunter sind die individuellen Arbeitsverträge angesiedelt. Das Weisungsrecht der Arbeitgeber bilden den unteren Abschluss der Hierarchie. Doch das ist nicht alles.


Das “Richterrecht”

Hierarchisch kaum einzuordnen ist das sogenannte Richterrecht. Sogenannt, weil es sich eigentlich um kein Recht handelt, denn dieses kann nur von der Legislative verabschiedet werden. Das Richterrecht entsteht durch die ständige Rechtsprechung des höchsten deutschen Arbeitsgerichts in Erfurt – dem Bundesarbeitsgericht (BAG). An den hier gefällten Urteilen orientieren sich nachgeordnete Arbeitsgerichte häufig. Darum müssen Arbeitsrechtler auch immer die aktuelle Rechtsprechung des BAG berücksichtigen.


Orientierungsschwierigkeiten

Diese Besonderheiten erschweren juristischen Laien die Orientierung im Arbeitsrecht erheblich, so dass es Arbeitnehmern nahezu unmöglich ist, sich ohne Hilfe umfassend zu informieren. Gerade bei Internet-Recherchen stößt man schnell auf weitere Probleme. Da ist zum einen der fehlende Zeitstempel bei einer Vielzahl von Artikeln, ohne den nicht zu erkennen ist ob er inhaltlich noch gültig ist.

Ein anderes Problem sind die unterschiedlichen Arbeitsrechte im deutschsprachigen Raum. Österreich hat ein vergleichsweises progressives Arbeitsrecht, welches Arbeitnehmer begünstigt und in der Schweiz ist es genau umgekehrt. Da gerät der Suchende leicht durcheinander, gerade wenn es sich um internationale Top-Level-Domains wie .com, .net, .org oder andere handelt.

Die ArbeitnehmerHilfe Mainz und ihre Fachanwälte für Arbeitsrecht unterstützten Arbeitnehmer aus der Region mit einer unkomplizierten und kostenfreien Beratung. Mit unserem Verein behalten Arbeitnehmer den Überblick. Unsere Rechtsanwälte sind mit allen Rechtsquellen bestens vertraut, kennen immer vergleichbare Fälle, wissen ob das Günstigkeitsprinzip angewandt werden kann und verfolgen selbstverständlich die ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts in der thüringischen Landeshauptstadt Erfurt.


Thema Kündigung

Wohl kein arbeitsrechtliches Problem belastet Arbeitnehmer mehr als eine Kündigung durch den Arbeitgeber. Das führt dazu, dass Kopflosigkeit Einzug hält, wichtige Entscheidungen vermieden oder falsche getroffen werden. Darum ist es in solchen Situationen besonders wichtig, zu wissen, wo man zuverlässige Hilfe bekommt.

Die bekommen Sie gewiss bei der ArbeitnehmerHilfe Mainz. Hier prüfen versierte Rechtsanwälte Ihren Fall. Schnell ermitteln Sie inwiefern das Kündigungsschutzgesetz bei Ihnen greift. Daraus ergeben sich weitere Fragen, wie

●    Welchen Anspruch auf Resturlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz haben Sie noch?
●    Ist Ihnen fristlos oder ordentlich gekündigt worden?
●    Wurde bei der Kündigung die zwingend erforderliche Schriftform eingehalten?
●    Kommt für Sie die Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes in Frage?
●    Ist in Ihrem Fall europäisches Recht, ein Tarifvertrag oder eine Klausel der Betriebsvereinbarung zu berücksichtigen?


Thema Geld

So tabuisiert und heikel das Thema Geld in Deutschland auch ist, setzen Sie sich bitte darüber hinweg, wenn es um das fehlende Arbeitsentgelt geht. Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie das Ihnen zustehende Geld vollständig erhalten haben oder die Zahlung komplett ausgeblieben ist, melden Sie sich bitte bei der ArbeitnehmerHilfe Mainz.

Wir prüfen zunächst Ihren Arbeitsvertrag, den eventuell für Sie geltenden Tarifvertrag und ermitteln dann anhand Ihres Lohn- oder Gehaltsauszuges, ob Sie das Ihnen zustehende Geld erhalten haben. Falls nicht, zeigen wir Ihnen, was Sie unternehmen müssen. Wurde gar nicht gezahlt, ist noch größere Eile geboten, denn möglicherweise ist Ihr Betrieb in wirtschaftliche Schieflage geraten.


Thema Mobbing

Untätigkeit ist der größte Fehler, der einem gemobbten Arbeitnehmer unterlaufen kann. In der Regel hört Mobbing nicht von alleine auf. Es wird eher zunehmen und richtiggehend eskalieren, wenn der Gemobbte die Täter durch Passivität, wider Willen, ermutigt.

Auch der Gesetzgeber hat auf die Entwicklungen im Arbeitsumfeld reagiert, aber einen etwas anderen Weg beschritten als zum Beispiel Schweden. Anstatt ein Gesetz gegen den komplexen Sachverhalt Mobbing zu schaffen, werden in Deutschland dessen strafbare Einzelhandlungen verfolgt.

Diese einzelnen Handlungen sollen von betroffenen Arbeitnehmern in ein sogenanntes Mobbing-Tagebuch festgehalten werden. Nach etwa zwölf Wochen wird das Mobbing-Tagebuch ausgewertet. Die Rechtsvorschriften ermöglichen, sich gegen das Mobbing zur Wehr zu setzen.

Strafbare Einzelhandlungen sind
●    Abmahnungen,
●    Beleidigungen,
●    falsche Verdächtigungen,
●    Kündigungen ohne Grund,
●    Nötigungen,
●    sexuelle Belästigungen,
●    Tätlichkeiten,
●    üble Nachreden,
●    Verleumdungen und
●    Versetzungen.

Nicht strafbare Handlungen, die aber mit den strafbaren kombiniert werden, sind
●    intensive Kontrollen,
●    kleinliche Kritiken,
●    soziale Isolation und
●    Vorenthalten von Informationen.

Tragen Sie in das Mobbing-Tagebuch ein, 
●    wer die Handlungen beging,
●    an welchem Datum um wieviel Uhr es geschah,
●    was und wie es sich zutrug und
●    welche Zeugen es gab.


Thema qualifiziertes Arbeitszeugnis

Weil qualifizierten Arbeitszeugnissen im beruflichen Streben und bei der Jobsuche eine wichtige Stellung zukommt, hat der Gesetzgeber streng geregelt, wer einen Anspruch darauf hat, wie es formuliert sein muss und welche Formvorschriften einzuhalten sind.

So hat derjenige einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis, dessen Dienst- oder Arbeitsverhältnis endet oder wenn ein anderer triftiger Grund vorliegt. Ein triftiger Grund liegt vor, wenn der Arbeitnehmer versetzt wird, er neue Vorgesetzte bekommt oder das Unternehmen an einen neuen Inhaber verkauft wird.

Eine Sonderform ist das Zwischenzeugnis. Auch dabei handelt es sich um ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Darauf haben Arbeitnehmer alle zwei bis drei Jahre Anspruch um für sich eine Zwischenbilanz im Unternehmen zu ziehen. Gleichzeitig sichern Sie damit zukünftige Arbeitszeugnisse ab, denn diese dürfen dem zuletzt ausgestellten nicht widersprechen. 

Bei der Formulierung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses ist darauf zu achten, dass es der Wahrheit entspricht. Gleichzeitig muss es auch wohlwollend formuliert sein. Dieser Spagat führte zu einer Entwicklung der Zeugnissprache, die zuweilen geradezu bizarr anmutet.

Gerne überprüfen die aufs Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwälte der ArbeitnehmerHilfe Mainz Ihr Arbeitszeugnis auf Konformität mit der gültigen Gewerbeordnung und der aktuellen Rechtsprechung. Wir geben Ihnen eine arbeitsrechtliche Einschätzung des Arbeitszeugnisses, welche Änderungsansprüche Sie haben und wie Sie diese durchsetzen können.


Weitere Themen

Die ArbeitnehmerHilfe Mainz beschäftigt sich natürlich mit allen arbeitsrechtlichen Themen, egal ob es dabei um individual- oder kollektivrechtliche Fragen geht. Zu letzterem zählt zum Beispiel die Gründung eines Betriebsrates. Dabei sind einige kritische Punkte zu beachten. Unsere Anwälte sorgen dafür, dass die Gründung rechtssicher abläuft und dem Initiator keine durch den Arbeitgeber verursachten Probleme drohen.


Thema Mitwirkung

Bei der ArbeitnehmerHilfe Main handelt es sich um einen eingetragenen Verein. Vereinsarbeit ist naturgemäß ein Mannschaftssport. Deshalb freuen wir uns über alle Vereinsmitglieder, die Eigeninitiative zeigen. Immer wenn Sie Ihren Fall betreffend recherchieren und fündig werden, lassen Sie es uns bitte wissen.

Gemeinsam mit unseren Anwälten können Sie das Fundstück dann untersuchen. Es wäre doch großartig, wenn es uns in Ihrem Fall ein Stück weiterbringt. Bei der ArbeitnehmerHilfe Mainz stehen Ihnen erfahrene Fachanwälte für Arbeitsrecht bei allen arbeitsrechtlichen Themen beratend und unterstützend zur Seite.


ArbeitnehmerHilfe e.V. Mainz

Bei der Online-Suche nach arbeitsrechtlichen Themen mangelt es nicht an Suchergebnissen – es sind eher zu viele. Wenn Sie auf die Webseite der ArbeitnehmerHilfe Mainz gelangen, können Sie Ihre Suche zu arbeitsrechtlichen Themen beenden. Wir helfen Ihnen zunächst dabei, die Informationen richtig einzuordnen. Rufen Sie uns bitte an und tragen Sie uns Ihr Anliegen vor. Unser Rechtsanwalt schätzt Ihren Fall ein, beantwortet Ihnen Fragen und nennt Ihnen die Handlungsmöglichkeiten. Das ist eines unserer wichtigsten Ziele bei der Gründung der ArbeitnehmerHilfe Mainz gewesen.


Soforthilfe und Mitgliedschaft

Unsere telefonische Soforthilfe durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht steht allen Arbeitnehmern in Mainz und Umgebung kostenlos zur Verfügung. Sollte sich die telefonische Soforthilfe als unzureichend erweisen, können Sie jederzeit unserem Verein beitreten und auf das volle Leistungsportfolio zugreifen.

Sie können durch Ausfüllen des Online-Formulars beitreten oder Ihre Daten in ein physisches Formular bei uns im Büro eintragen, zum Beispiel kurz vor Ihrem Termin mit dem Rechtsanwalt. Das reicht aus, weil es nach dem Beitritt keine Wartezeit gibt und Ihnen alle Leistungen unmittelbar danach bereitstehen. Der Mitgliedsbeitrag beträgt nur 40 Euro pro Kalenderjahr.
 



Fachanwalt Kronbichler erklärt den ArbeitnehmerHilfe e.V.


Haben Sie Fragen?

Dann rufen Sie uns gerne an oder vereinbaren unkompliziert und kurzfristig einen persönlichen Beratungstermin.
Wir sind für Sie da.

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